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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MSL
Munich SignWare Christoph Liebe
Stand: April 2006
( nachstehend „Verkäufer" genannt )
1. Umfang der Lieferung und Leistungen
Allen Lieferungen und Leistungen des
Verkäufers liegen seine Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde.
Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner dem Verkäufer einen Auftrag
erteilt, oder eine Lieferung entgegen nimmt. Etwaige von Käufer vorgeschriebene
Einkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den nachstehenden
Bedingungen und dem Inhalt einer Auftragsbestätigung übereinstimmen, als
widersprochen und ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden
haben nur Gültigkeit wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
An technischen Dokumentationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich
der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechtliche Verwertungsrechte
uneingeschränkt vor, sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung
Dritten zugänglich gemacht werden. Bei allen Angeboten bleibt, bis zum Eingang
der schriftlichen Angebotsannahme beim Verkäufer, der Zwischenverkauf
vorbehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Daten in Bezug auf die
Verkaufsabwicklung und statistische Auswertung der Datenverarbeitung
unterliegen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Werk / Lager (
Betriebssitz ) des Verkäufers, ausschließlich Versandverpackung, zuzüglich
Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw.
bei Verkäufen zum Zeitpunkt der Lieferung. Wenn nichts anderes vereinbart
wurde, gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis. Lieferung und
Versand erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht
auch auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die
Zahlung der Rechnungen des Verkäufers hat spesenfrei in einer Summe ohne Abzug
innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst als
geleistet, wenn der zu zahlende Betrag dem Verkäufer unwiderruflich zur
Verfügung steht. werden auf Grund getroffener Vereinbarungen
Verrechnungsschecks oder Wechsel entgegengenommen, so gilt die Annahme nur
erfüllungshalber unter dem Vorbehalt des endgültigen Zahlungseinganges. Für
Zahlungen nach Fälligkeit ist der Verkäufer berechtigt, auch ohne Anmahnung
des Betrages, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundesbank
Diskontsatz zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Geltendmachung von
Verzugsschäden, die diesen Zinssatz überschreiten bleibt vorbehalten. Der
Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Wird das Zahlungsziel einer Lieferung
überschritten, so werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig, und
zwar auch, soweit Stundungen oder Fristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei
Überschreitung von Zahlungszielen sind wir nach Mahnung berechtigt, von
weiteren Aufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Neukunden werden bis
zum Abschluss der Bonitätsprüfung nur gegen Nachnahme Bar / Euroscheck bzw.
Vorkasse beliefert, es sei denn, dass dem Verkäufer bei Auftragserteilung
einwandfreie Referenzen aufgegeben werden. Der Verkäufer behält sich vor,
Anzahlungen zu verlangen.
3. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Waren bleiben bis zur
Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung gegen den
Käufer zustehender Ansprüche Eigentum des Verkäufers. Vorher ist Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur
Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung
gestattet, dass der Wiederverkäufer die Forderung aus dem Weiterverkauf
gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte
bereits an den Verkäufer abtritt. Zugriffe Dritter auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die dem Verkäufer abgetretenen
Forderungen sind dem Verkäufer zwecks Intervention unverzüglich zu melden und
uns die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden ( z.B.
Pfandprotokoll ). Die durch die Geltendmachung der Rechte dem Verkäufer
entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug kann der
Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen, vom Kaufvertrag
zurücktreten, den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung
mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis
durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der
Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der
Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung
gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung auf seine Kosten zu versichern. Alle
Ansprüche gegen die Versicherung sowie gegen Dritte, soweit diese sich auf von
uns gelieferte Ware beziehen, werden an uns abgetreten. Diese Abtretung wird von
uns angenommen.
4. Lieferung, Abnahme und
Abnahmeverzug
Der Verkäufer ist bemüht, die von
ihm angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Eine Garantie hierfür wird jedoch
nicht übernommen. Jeglicher Schadenersatz oder sonstige Ansprüche aus einem
Lieferverzug sind auch nach erfolgter Frist oder Nachfristsetzung grundsätzlich
ausgeschlossen. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten
kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist beginnend vom Tage des
Eingangs der schriftlichen Inzugsetzung durch den Käufer zu gewähren. Vom
Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere
Arbeitsausstände und Aussperrungen, Nichtlieferbarkeit, Materialausfall,
Nichtzurverfügungstellung der Ware durch den Hersteller, Handelsembargo, sowie
Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten
Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl beim
Verkäufer als auch dessen Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit
entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen
Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich
anmahnt und diese dann innerhalb 12 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des
Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt. Ausgelieferte
Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer
entgegenzunehmen, Teillieferungen sind zulässig. Nimmt der Käufer den
Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine
angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den
Kaufgegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter
Nachfrist zu beliefern. Unberührt bleiben die Rechte des Verkäufers, nach
Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verweigert der Käufer die
Annahme der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag
aus einem vom Käufer zu vertretendem Grund nicht zur Durchführung, so kann der
Verkäufer unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag schon
entstandenen Aufwendungen und die Kosten für die Beseitigung bereits
hergestellter Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 25% des Auftragswertes
oder des entsprechenden Teiles verlangen. Die Geltendmachung eines
tatsächlichen höheren Schadens bleibt vorbehalten. Für gelieferte Software
werden die Übernahmebedingungen des entsprechenden Programms grundsätzlich
Bestandteil der Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Eine Rückgabe von
Softwareprogrammen kann, wenn überhaupt, nur bei Rücksendung der ungeöffneten
Disketten-Versiegelung erfolgen.
5. Rücksendungen
Rücksendungen und der Austausch von
Waren bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Wenn eine Änderung
oder Abbestellung von in Sonderanfertigung gefertigter Geräte erfolgt, so ist
der Verkäufer berechtigt die bereits entstandenen Kosten, sowie den entgangenen
Gewinn zu berechnen. das gleiche gilt für beim Verkäufer in Auftrag gegebene
Entwicklung von Software. Eine Zurücknahme oben genannter Geräte kann nicht
erfolgen. Bei Rücksendungen besteht kein Anspruch auf Zahlungsaufschub für
fällige Rechnungsbeträge. Soweit der Verkäufer Rücksendungen anerkennt, sind
das Datum der Rechnung und die Nummer des Lieferscheins, aus welcher die
Lieferung stammt, anzuführen, ohne die eine Gutschrift nicht erfolgen kann. Die
Kosten für Überprüfung und evtl. Instandsetzen des zurückgesandten
Gegenstandes werden bei der Gutschrift abgezogen oder gesondert in Rechnung
gestellt. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Beschädigung und
übermäßiger Nutzung des Gegenstandes behält sich der Verkäufer vor.
6. Gewährleistung und Haftung
Jeder Besteller oder Wiederverkäufer
ist allein dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob eine beim Verkäufer
bestellte Ware zu einer bestimmten Nutzung fähig ist. Beanstandungen wegen
offensichtlicher Mängel einer Lieferung ( Mängel- und Gütemängelrügen )
sowie von Falschlieferungen müssen Schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach
Eintreffen der Ware am Bestimmungsort erfolgen, ansonsten ist der Verkäufer von
der Mängelhaftung befreit. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht
zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Für Neugeräte leistet der Verkäufer,
wenn nicht anders vereinbart, eine Garantie von 12 Monaten, gerechnet ab dem
Tage der Auslieferung. Im Rahmen dieser Garantie leistet der Verkäufer
kostenlosen Ersatz für sämtliche Teile, die durch Fabrikations- oder
Materialfehler schadhaft geworden sind oder setzt sie instand. Ausgeschlossen
sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Käufers einschließlich
etwaiger Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden. Durch eine
Garantiereparatur tritt weder für die ersetzten Teile noch für das Gerät eine
Verlängerung der Garantiezeit ein. Der Garantieanspruch ist nicht übertragbar,
wenn das Gerät in zweite Hand übergeht. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten
wird jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen. Der
Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne das
ausdrückliche Einverständnis des Verkäufers einen Eingriff an der gelieferten
Ware vornimmt, oder wenn die sich an den einzelnen Bauteilen befindlichen
Seriennummern entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Von jeglicher
Gewährleistung ausgeschlossen sind Transportschäden sowie Fehler, die durch
unsachgemäße Handhabung, äußere Einwirkung, Eindringen von Flüssigkeiten,
falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Käufer oder eine Dritten
verursacht werden. Schäden durch höhere Gewalt ( z.B. Blitzschlag ), Schäden
durch Überspannung, statische Entladung und Funkeinstrahlung, Schäden durch
die Verwendung verbrauchter, ungeeigneter oder ausgelaufener Batterien, Mängel
durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile oder durch
Verschmutzung, Schreib- Lesefehler z.B. durch verschmutzte S- L-Köpfe, Schäden
durch defekte Datenträger oder ungeeignetes Datenträgermaterial. Werden
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen durch Vorlage der
Rechnung mit eingetragenen Seriennummern nachgewiesen werden.
Garantiereparaturen werden in den Räumen des Verkäufers durchgeführt. Die
Anlieferung der im Rahmen der Gewährleistung instandzusetzenden Geräte hat
Fracht- und spesenfrei für den Verkäufer zu erfolgen. Soweit
Garantieleistungen in den Räumen des Käufers durchgeführt werden, gehen die
Kosten für die An- und Abfahrt des Servicepersonals zu dessen Lasten.
7. Reparaturbedingungen (
außerhalb der Gewährleistungen )
Falls nicht ausdrücklich ein
Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur gegen Berechnung des am
Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes. Kommt die Reparatur aufgrund
eines angeforderten Kostenvoranschlages nicht zustande, stellt der Verkäufer
die entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung. Werden Kundendienst Arbeiten in
den Räumen des Käufers oder Dritter durchgeführt, gehen die An- und
Abfahrtszeiten sowie die Fahrtkosten zum Lasten des Auftraggebers. Die Kosten
für Ein- und Rücksendungen von Reparaturgeräten sowie die Verpackungskosten
sind vom Auftraggeber zu Tragen. Rügen wegen Reparaturmängel müssen
schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach eintreffen der Ware
am Bestimmungsort zulässig. Kostenpflichtige Reparaturen werden nur gegen
Barzahlung / Nachnahme durchgeführt.
8. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist, wen der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus der
Geschäftsbeziehung mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten
nach Wahl des Verkäufers der Hauptsitz oder der Sitz der Niederlassung des
Verkäufers. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
9. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Liefer- oder Leistungsvertrag
bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen
Teilen verbindlich. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer die
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers ausdrücklich an.
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